Beurlaubung
Ein Urlaubssemester ist eine offiziell anerkannte Unterbrechung des Studiums und zählt nicht als Fachsemester.
Welche Gründe für die Beantragung eines Urlaubssemesters vorliegen müssen, welche Fristen eingehalten werden müssen und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, erfahren Sie auf der Seite der Studierendenkanzlei.
Die Studierendenkanzlei berät Sie gerne bei allen Fragen rund um die Beurlaubung:
Zentrale Universitätsverwaltung, Büro 1.09
95440 Bayreuth
Telefon: 0921 / 55-5256
Fax: 0921 / 55-84-5346
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